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Hallo liebe Klägerinnen und Kläger! Nach langer langer Zeit ohne Nachricht von uns gibt nun endlich mal wieder ein Update, wie es gerade um die Stuttgarter Klagen gegen Studiengebühren steht! Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Am 15. Dezember 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über vier Klagen gegen Studiengebühren in Baden-Württemberg entschieden. Diese vier Verfahren waren die Musterklagen aus Karlsruhe und Freiburg, für die wir nicht direkt zuständig sind, die aber als Musterklagen auch über den Ausgang unserer Klagen mit entscheiden. Leider wurden diese Klagen abgewiesen. Das ist zwar schade, war aber nicht wirklich anders zu erwarten. Einen Link zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts findet ihr hier. Weitere Informationen gibt es hier. Wie angekündigt werden die Freiburger jetzt Verfassungsbeschwerde einreichen. Damit sind wir dann endlich bei unserem eigentlich Ziel angekommen und ziehen nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht! Für unsere Stuttgarter Klagen bedeutet das konkret nichts. Sie werden weiter ruhen und nicht verhandelt werden, bis es eine Entscheidung aus Karlsruhe gibt. Das kann natürlich einige Zeit dauern, aber da unsere Klagen ruhen, macht das ja nicht viel aus. Streitwerterhöhung Bis hierher waren das nur Informationen, die euch nicht direkt konkret betreffen. Es hat sich aber auch eine Sache ergeben, die für uns kritisch ist, und die euch auch direkt betreffen. Bei der Klageerhebung war die Abmachung mit den Verwaltungsgerichten getroffen worden, als Streitwert pauschal 500 € anzunehmen, also die Studiengebühren für EIN Semester. Diese Verabredung war aber weder verbindlich noch rechtlich bindend. Leider hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vor Kurzem entschieden, dass diese Festsetzung nicht korrekt ist. Stattdessen muss der Streitwert auf 500 € mal die Zahl der Semester festgelegt werden! Das bedeutet konkret: Falls ihr 6 Semester studiert habt, folgt daraus ein Streitwert von 6 x 500 = 3000 €! Es gibt allerdings eine Begrenzung nach oben: Da die Studiengebühren eine "regemläßige Belastung" darstellen, wird der Streitwert nicht höher ansteigen als auf das 3,5-fache der jährlichen Belastung, also 3.500 €! Egal wie lange ihr studiert, nach dem 7. Semester steigt der Streitwert also nicht weiter an! Damit sind wir natürlich absolut nicht einverstanden, haben aber rechtlich leider keinerlei Handhabe, da diese Entscheidung des VerwGH für alle Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg bindend ist. Wir sind derzeit am überlegen, ob wir diese Sache publik machen wollen, da das Verwaltungsgericht hier ganz klar eine Vereinbarung - auch wenn sie nicht rechtlich bindend war - gebrochen hat. Da sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert bemessen, werden diese Kosten natürlich angepasst werden. Wie ihr ja wisst bekommt ihr bei einem Rückzug der Klage 2/3 der Gerichtskosten rückerstattet. Da ihr alle ja 105 € an das Verwaltungsgericht überwiesen habt, wird eine Anpassung des Streitwerts dazu führen, dass ihr weniger Geld zurückbekommt, als geplant. Dazu ein paar Rechenbeispiele: 3. Semester --> Streitwert 1500 € --> Gerichtskosten 195 € --> Selbstbeteiligung 65 € --> Rückzahlung 40 € 5. Semester --> Streitwert 2500 € --> Gerichtskosten 243 € --> Selbstbeteiligung 81 € --> Rückzahlung 24 € 7. Semester --> Streitwert 3500 € --> Gerichtskosten 291 € --> Selbstbeteiligung 97 € --> Rückzahlung 8 €. Die Zahl der Semester bezieht sich dabei natürlich auf die Zahl der Semester, die ihr auch tatsächlich an der Uni, gegen die ihr geklagt habt, studiert habt. Wenn ihr z.B. nach den ersten beiden Semestern befreit wurdet, das Studium bereits beendet oder an eine andere Uni gewechselt habt, gilt die entsprechende geringere Semesterzahl und damit auch ein niedrigerer Streitwert. Eventuell könnt ihr auch argumentieren, dass sich die Klage nur auf EIN Semester bezog, beispielsweise wenn ihr wegen eures Zivieldienstes ein Jahr später an die Uni gekommen seid, und dadurch ein Jahr länger Studiengebühren zahlen musstet. In dem Fall könnte der Streitwert möglicherweise auf 500 € festgesetzt werden. Das müsst ihr aber gut begründen können. Wie ihr seht, müsst ihr keinesfalls nachzahlen, wenn ihr die Klage zurückzieht. Je länger der Prozess dauert, desto höher wird allerdings der Streitwert, und desto weniger Geld bekommt ihr zurück. Klage zurückziehen? Für euch steht jetzt natürlich eine wichtige Entscheidung an. Entweder ihr zieht eure Klage jetzt zurück. Damit verzichtet ihr auf die Möglichkeit, im Falle eines Sieges vor dem Verfassungsgericht eure Studiengebühren zurück zu bekommen. Dafür zahlt ihr nur die Gerichtskosten, die bis jetzt angefallen sind. Alternativ lasst ihr die Klage weiter ruhen. In dem Fall können eben - falls ihr noch am Studieren seid - der Streitwert und somit auch die Gerichtskosten weiter ansteigen - bis zum maximalen Streitwert von 3.500 € nach sieben Semestern. Im Gegenzug behaltet ihr eure Chance, eure gesamten Studiengebühren erstattet zu bekommen. Falls ihr aus irgendwelchen Gründen schon gar nicht mehr am Studieren seid, solltet ihr auf jeden Fall die Klage ruhen lassen, da die Kosten ja nicht mehr ansteigen. Ehrlicherweise muss man sagen, dass die Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht als eher gering einzuschätzen sind. Das würde eventuell eher für einen Klagerückzug sprechen. Letzten Endes kann diese Entscheidung aber keiner von uns treffen, das müsst ihr selbst entscheiden. Das Ganze ist natürlich ziemlich doof, und wir können auch verstehen, wenn ihr darüber sauer seid. Wir sind das auch. Aber wie gesagt können wir leider nichts dagegen tun. Um eure Klage zurückzuziehen (wenn ihr das wollt), schaut einfach hier nach (oder in der Download-Sektion). Hier findet ihr die notwendigen Dokumente. Vermutlich werdet ihr dann einen Brief vom Verwaltungsgericht bekommen, mit der Bitte, die Zahl eurer Semester anzugeben. Danach ist dann alles vorbei. Wichtig: Ihr müsst natürlich in dem Klagerückzugsformular die Anschrift anpassen: Statt der Uni Freiburg tragt ihr natürlich die Uni ein, an der ihr geklagt habt! Zu guter Letzt wollten wir uns nochmal ganz herzlich bei euch allen für eure Klage bedanken! Auch wenn wir bis jetzt vor Gericht keine Erfolge erzielen konnten, dann haben die zahlreichen Klagen doch ganz klar dazu geführt, dass die Studiengebühren insgesamt sozialer und gerechter gestaltet worden sind, sei es durch die geänderte Geschwisterregelung oder durch die Härtefallregelung. Diese Erfolge hätten wir ohne die große Zahl der Kläger und den dadurch erzeugten politischen Druck niemals erreichen können! Mit eurer Klage habt ihr künftigen Studierenden das Studieren erleichtert und die Gerechtigkeit erhöht. Darauf könnt ihr stolz sein! Wir werden euch künftig auf jeden Fall auf dem Laufenden halten (und wir geloben Besserung, was die Häufigkeit unserer Informationsweitergabe betrifft)! Beachtet auch die neue Rubrik "Klagerückzug - FAQ" links im Menü. Hier findet ihr Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen. Alles Gute & viele Grüße Euer Klage-Stuttgart-Team |