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Stuttgarter Zeitung - 08.02.07 |
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Turbulenzen um Klagen gegen Studiengebühr Schwere Vorwürfe der Opposition: Wissenschaftsminister sammelt illegal Daten von Studenten STUTTGART. Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) lasse Studenten erfassen, die gegen die Studiengebühren klagen. Das werfen ihm SPD und Grüne vor. Dies diene allein der Vereinfachung der juristischen Verfahren, heißt es aus dem Ministerium. Von Renate Allgöwer
"Von allen guten Geistern verlassen" sieht Theresia Bauer, die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen, Wissenschaftsminister Peter Frankenberg. Nicht nur, dass der Minister "äußerst dünnhäutig" auf Kritik an Studiengebühren reagiere, jetzt habe sich das Problem zu einem regelrechten "Verfolgungswahn" ausgewachsen. Die Opposition wirft Frankenberg vor, er lasse die Daten aller Studenten, die gegen Studiengebühren klagen, erfassen und im Ministerium sammeln. Nach Ansicht der Grünen agiert der Minister dabei "ohne Rechtsgrundlage und schert sich keinen Deut um den Datenschutz". Die SPD befürchtet, das Ministerium trete dafür ein, bundesweit zentrale Datenbanken von Klägern anzulegen. In einem Antrag will die SPD wissen, warum das Ministerium die Daten erfasse. Es sei doch an den Klageverfahren überhaupt nicht beteiligt. Die Abgeordneten werten die Datensammelaktion als Drohgebärde gegenüber den klagenden Studenten. Sie befürchten weit reichende Nachteile für die Kläger. Durch die Aufnahme in eine solche Datei drohe den Studenten eine konkrete Gefahr für die Zukunft. Ihre Unbescholtenheit werde bestritten, wenn das Ministerium eine Klage gegen die Studiengebühren als einen "erfassungsbedürftigen Tatbestand betrachtet", heißt es in dem Antrag, den die Fraktion gestern formulierte. Gegen die Studiengebühren, die in Baden-Württemberg zum ersten Mal für das kommende Sommersemester fällig werden, laufen nach Angaben des Wissenschaftsministeriums zurzeit etwa 2500 Klagen. Ein Sprecher von Wissenschaftsminister Frankenberg weist die Vorwürfe entschieden zurück. Er betont, "die Namen der Studenten interessieren uns nicht im Geringsten". Die Klagen werden aber schon im Ministerium gesammelt. Der Sprecher argumentiert juristisch und sagt, "wir sammeln nicht Daten, wir sammeln Akten". Allerdings sei bei Musterklagen die Aktenbezeichnung der Name des Klägers gegen den Beklagten, also Student Mustermann gegen seine Hochschule. Die Absichten seien absolut lauter, der Sinn der Sammelaktion Effizienz, die am Ende den Studenten selbst zugute komme, erklärt der Sprecher. Viele der Klageschriften seien Musterklagen mit dem gleichen Inhalt. Durch die Sammlung sollen typische Fälle ermittelt werden, die gegebenenfalls gesammelt verhandelt werden könnten. Zum Beispiel haben zahlreiche Studenten mit Kindern Klage eingereicht, weil sie Nachteile befürchten. Das Ministerium wolle mit den Gerichten zusammen Wege finden, wie die Klageflut eingedämmt werden könne. Der klassische Gang der Dinge ist so: jeder Student klagt gegen seine Hochschule. Im Land gibt es rund 50 Hochschulen, nicht jede hat eigene Juristen, wie das Ministerium erklärt. Da sei es sinnvoll, wenn das Ministerium stellvertretend für die Hochschulen auftrete. Bei Berufsakademien ist das Land der juristische Gegner. Die Daten der Berufsakademiestudenten landen damit ohnehin beim Ministerium. Zur Verfahrensvereinfachung habe das Ministerium bei den Hochschulen die Klagen angefordert. Illegal sei das keinesfalls, sagt der Ministeriumssprecher. Die Rechtsgrundlage sei das Landeshochschulgesetz. Der Minister habe ein umfassendes Informationsrecht und könne sich die Akten vorlegen lassen. Datenrechtliche Probleme sehen die Experten des Ministeriums ebenfalls nicht. Die Grünen wollen den Datenschutzbeauftragten einschalten und verlangen, dass die Daten wieder gelöscht werden. 08.02.2007 - aktualisiert: 08.02.2007, 06:16 Uhr
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